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02103 / 789 06-0

Umwelttechnik trifft Digitalisierung

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, in denen Experten für Umwelttechnik und Experten für Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Sensorik, Mikrotechnik, Robotik, KI) zusammenwirken, um integrierte Lösungen zu entwickeln. Ziel der Förderung ist es, durch die Verknüpfung digitaler Technologien mit Umwelttechnologien innovative, nachhaltige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Anwendungsfeldern Wasserwirtschaft, nachhaltiges Landmanagement und Geotechnologie sowie Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft zu entwickeln.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte mit einer Laufzeit von 2-3 Jahren („Lang-projekte“).

In einer zusätzlichen Förderlinie können Kurzprojekte mit einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten gefördert werden. Ziel ist die Ausarbeitung eines Konzeptes und das Gewinnen von Partnern. Darauf aufbauend kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Langprojekt beantragt werden. Für die Kurzprojekte sind kreative Ideen und ungewöhnliche Ansätze ausdrücklich erwünscht

Folgende inhaltliche Schwerpunkte können bearbeitet werden:

  • Daten intelligent nutzen, z. B. Nutzung von Umwelt- und Erdbeobachtungsdaten zur Steuerung und zum optimierten Einsatz von Umwelttechnologien, Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten mittels innovativer Sensorik, Verarbeitung und kombinierte Nutzung vorhandener Datenbestände von Kommunen, Behörden und Unternehmen für Umweltschutzanwendungen.
  • Systeme vernetzen, z.B. unternehmensübergreifender Datenaustausch und gemeinsame Planungs- und Steuerungsinstrumente zur Optimierung von Ressourcen- und Energieeffizienz entlang der Wertschöpfungsnetze, Einsatz digitaler Zwillinge zur Nachverfolgung und Steuerung von Materialflüssen.
  • Autonome Systeme schaffen, z. B. intelligente Systeme zur Erfassung, Zuordnung und Nachverfolgung von Produkten und Komponenten oder Material- und Stoffströmen in der Kreislaufwirtschaft, autonome Systeme zur Inspektion und Wartung von Anlagen und Infrastrukturen, KI-Systeme zur intelligenten Steuerung von Umwelttechnologien in komplexen Umfeldern.
  • Digitale Interaktionen, z. B. Fernwartung und -steuerung von Anlagen in der Recycling-, Abfall- oder Wasserwirtschaft, neue digitale Geschäftsmodelle für den Einsatz und Betrieb von Umwelttechnologien, Nutzung digitaler Zwillinge oder von Ansätzen der erweiterten und virtuellen Realität in der Prozesstechnik oder in Schulung und Weiterbildung.
  • Wissenschaftliches Querschnittsprojekt.

Antragsteller:  Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes, sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen.

Förderquote:

  • Für Langprojekte können Zuwendungen für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden, i.d.R. max. 50 % für Unternehmen und max. 100 % für Forschungseinrichtungen. KMU können im Zuge einer Sonderregelung auch bis zu 100 % als De-Minimis-Beihilfe, aber max. 50.000 € geltend machen.
  • Für Kurzprojekte können Zuwendungen für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand oder Aufträge verwendet werden, max. 50.000 € pro Projekt und Verbund.

Einreichungsfrist: zweistufiges Antragsverfahren (erst Skizze, dann Antrag); Skizzen können eingereicht werden zum 30.04.2020 sowie zum 31.10.2020.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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