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02103 / 789 06-0

Umweltinnovationsprogramm

Das BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) fördert die erstmalige großtechnische Umsetzung von Umwelt entlastenden Produktionsanlagen und –verfahren.

Bezuschusst werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können. Die geplante Technik darf in Deutschland zuvor noch nicht angewendet worden sein. Förderfähig sind zudem Vorhaben, in denen bekannte Techniken erstmalig neuartig kombiniert werden. Im Fokus stehen innovative Verfahren mit hoher Multiplikatorwirkung in den Bereichen

  • Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
  • Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Abwasserreinigung/Wasserbau
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie Sanierung von Altablagerungen
  • Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen)
  • Bodenschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen

Antragsteller: in- und ausländische Unternehmen mit Investitionsvorhaben in Deutschland, sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände, sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

Förderquote: Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 30 % oder Zinszuschuss bis 70 %

Einreichungsfrist: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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