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02103 / 789 06-0

Telemedizin und E-Health

Hessen: Entwicklung und Umsetzung intra- und intersektoraler Innovationsprojekte in Telemedizin und E-Health

Ziel des Förderprogramms ist es, mit Hilfe digitaler Medien zu einer Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung beizutragen. Dies soll durch die Einführung elektronischer Kommunikation und Dokumentation realisiert werden, die die intra- und intersektoralen Schnittstellen im Gesundheitswesen – aber auch die Schnittstellen zu pflegerischen und sozialbetreuerischen Dienstleistungen – überwinden hilft. Förderfähig sind Aufwendungen zur Entwicklung und Einführung von telemedizinischen und E-Health-Anwendungen bei insbesondere folgenden Versorgungsprozessen:

  • Sektorenübergreifende Kommunikation bei der Primär- und Langzeitversorgung von Patienten, insbesondere in Form von lokalen Gesundheitszentren
  • Delegation von ärztlichen Leistungen, insbesondere Hausbesuche durch nicht-ärztliches Personal
  • Krankenhausaufnahme und –entlassung einschließlich Notfallversorgung und Rettungsdienst
  • Leistungen des Medikationsmanagements

Förderfähig sind die folgenden Aufwendungen:

  • Projektmanagement
  • Gesundheitliche Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen
  • Juristische, betriebswirtschaftliche und technische Beratungsdienstleistungen
  • Umstellung von Versorgungsprozessen sowie die dafür notwendige Schulung von Leistungserbringern sowie
  • Evaluation

Antragsteller: Alle juristischen Personen und Personengesellschaften mit Sitz in Hessen; wenn möglich sollte eine Krankenkasse am Vorhaben beteiligt sein.

Förderquote: bis zu 50 % der bemessungsfähigen Kosten, maximal 500.000 € pro Jahr

Einreichungsfrist: Die Einreichung von Förderanträgen ist jederzeit möglich

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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