UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Technologieinnovationen im Mittelstand

Rheinland-Pfalz: Einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden vom Land gefördert.

Förderfähig ist die Erforschung und Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die den Stand der Technik EU-weit fortschreiben und deren Realisierung mit technischen Risiken verbunden sind. Die folgenden Fördermodule stehen zur Verfügung:

  • Durchführbarkeitsstudien: Studien über die technische Durchführbarkeit im Vorfeld eines FuE-Projekts (Potenzialermittlung, Ressourcen zur Durchführung, Erfolgsaussichten)
  • FuE-Vorhaben: Entwicklung neuer, wesentlich veränderter oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
  • FuE-Aufträge: Umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten, die, aufgrund der im Unternehmen fehlenden personellen und sachlichen Grundausstattung, von Hochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen im Auftrag erbracht werden sollen

Antragsteller: Unternehmen, insbesondere KMU

Förderquote: Durchführbarkeitsstudien 50 % (maximale Fördersumme 37.500 €), FuE-Vorhaben bis zu 50 % (KMU bis zu 80 %, maximale Fördersumme 500.000 €), FuE-Aufträge 50 % (maximale Fördersumme 25.000 €)

Einreichungsfrist: Einreichung jederzeit möglich

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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