UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Technologieinitiative Bioraffinerien

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für unterschiedliche Konversionsstufen der Bioraffinerie-Wertschöpfungskette

Die aktuelle Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fokussiert Einzel- und Verbundvorhaben, die wissenschaftliche und technologische Lösungsansätze für einzelne Konversionsstufen einer Bioraffinerie adressieren. Unter Bioraffinerien werden in diesem Zusammenhang Anlagen verstanden, in denen biologische Ressourcen als Rohstoffquelle für die nachhaltige Erzeugung unterschiedlicher Zwischen- und Endprodukte (Chemikalien, Werkstoffe, Bioenergie) unter möglichst vollständiger Verwendung aller Rohstoffkomponenten genutzt werden. Die folgenden Themenmodule werden adressiert:

Modul 1 – Verfahren, Technologien und Produkte der Primärraffination: Gefördert werden Ansätze zur Verbesserung der Komponententrennung und des Aufschlusses von Biomasse sowie die Kombination von chemischen, biotechnologischen, thermischen und mechanischen Prozessen in der Primärraffination.

Modul 2 – Verfahren, Technologien und Produkte der Sekundärraffination: Ausgehend von den Produkten der Primärraffination sollen mithilfe biotechnologischer, chemokatalytischer und (thermo-)chemischer Konversionsverfahren biobasierte Zielmoleküle hergestellt werden. Diese sollen zu veredelbaren Produktmaterialien (Chemikalien, Werkstoffe, Kunststoffe, Energieträger) entwickelt werden.

Modul 3 – Nutzungskonzepte für anfallende Koppel- und Nebenprodukte: Es werden Lösungsansätze gefördert, die anfallende Koppel- und Nebenprodukte der primär- und sekundärraffinierenden Konversionsverfahren in weitere, gewinnbringende Wertstoffe überführen.

Förderfähig sind innovative Technologieansätze in den genannten Themenbereichen, die bis zum Demonstrationsmaßstab getestet werden können.

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen bis 50 %, Forschungseinrichtungen bis 100 %

Einreichungsfrist: 23. Oktober 2017

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

28.03.2023 | Top-Thema
CirculAid – Zuschüsse für die Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen  

Förderinitiative der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

BEITRAG LESEN

23.03.2023 | Top-Thema
Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW

NRW: Neues Förderprogramm für Innovationen in den Lebenswissenschaften, in der Medizin und im Gesundheitswesen

BEITRAG LESEN

17.03.2023 | Top-Thema
Funding to go – Zuschüsse für Forschung, Entwicklung, Innovation

Kurzvideo „Forschung, Entwicklung und Innovation. Welche grundsätzlichen Förderchancen gibt es?“

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.