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Technologieförderung Brandenburg

Brandenburg: Förderung von Forschung, Innovationen und Technologieentwicklungen durch die Förderinitiative ProFIT

Das Land Brandenburg hat sein Technologieförderprogramm ProFIT aktualisiert. Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft und die Intensivierung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Industrie. Dies betrifft Einzel- und Verbundprojekte

  • der industriellen Forschung,
  • der experimentellen Entwicklung,
  • der Marktvorbereitung/Markteinführung,
  • der Einführung von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie
  • der Erarbeitung von Durchführbarkeitsstudien durch externe Dienstleister,

die inhaltlich den folgenden, im Rahmen der brandenburgischen Innovationsstrategie definierten Clustern zugeordnet werden können:

  • Energietechnik,
  • Gesundheitswirtschaft,
  • IKT, Medien und Kreativwirtschaft,
  • Optik,
  • Verkehr, Mobilität und Logistik,
  • Ernährungswirtschaft,
  • Kunststoffe und Chemie,
  • Metall,
  • Tourismus.

Antragsteller: Brandenburgische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen im Verbund mit brandenburgischen Unternehmen; bei Unternehmen, die die KMU-Definition nicht erfüllen, ist eine Förderung grundsätzlich nur im Verbund mit KMU bzw. Forschungseinrichtungen möglich.

Förderquote: Zuschussquote von bis zu

  • 80 % für industrielle Forschung
  • 60 % für experimentelle Entwicklung
  • 50 % für Durchführbarkeitsstudien sowie Prozess- und Organisationsinnovationen

Projekte der Marktvorbereitung/Markteinführung können ausschließlich über Darlehen i. H. v. höchstens 3 Mio. € pro Projekt bezuschusst werden.

Einreichungsfrist: Die Einreichung von Anträgen ist jederzeit möglich.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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