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„SPRIND“ startet ersten Innovationswettbewerb

Die Bundesagentur für Sprunginnovationen „SPRIND“ fördert Innovatoren, die Risiken eingehen und radikal anders denken können. „SPRIND“ schafft das unternehmerische Umfeld, um Ideen in den Markt zu bringen und mit Begeisterung für den Fortschritt, der nachhaltigen Nutzen bringt, umsetzen zu können.

Ziel der ersten sogenannten „Challenge“ ist es, mit bahnbrechenden Technologien das Repertoire an antiviralen Therapeutika zu erweitern, damit in Zukunft neue Behandlungsmöglichkeiten zur Auswahl stehen und Patienten schnell geholfen werden kann. Lösungen können zum Beispiel neue Ansätze für Breitbandvirostatika beinhalten, aber auch Plattformtechnologien zur Entwicklung antiviraler Wirkstoffe sein.

Es soll demonstriert werden, dass mit dem entwickelten systematischen Ansatz neue antivirale Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Die Challenge wählt in einem Wettbewerb bis zu elf Teams aus, die parallel mit ihren Ideen gefördert werden. Während der dreijährigen Laufzeit der Challenge werden die Teams von Coaches betreut, um gemeinsam herauszufinden, welche Ansätze Potential für eine Sprunginnovation haben. Eine Jury entscheidet auf der Grundlage von Zwischenevaluationen darüber, welche Teams weiter an der Challenge teilnehmen werden. Das Finalisten-Team bekommt die Gelegenheit, den Durchbruch in einem Proof-of-Concept zu demonstrieren.

Antragsteller:
Unternehmen, Wissenschaftler und Experten im Team
(Bei eingereichten Projekten von Einzelpersonen unterstützt „SPRIND“ ggf. bei der Teambildung)

Förderquote:
Die Finanzierung erfolgt als individueller Fixpreis. In Stufe 1 bis zu 700.000 € pro Team.
Der Höchstbetrag für die Finanzierung der Folgestufen 2 und 3 kann höher ausfallen als in Stufe 1 (abhängig vom Verlauf der Challenge und dem Innovationsgrad).

Einreichungsfrist:
Laufend bis zum 12. September 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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