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Smarte Datenwirtschaft

Leuchtturmprojekte zur Integration intelligenter Datenprodukte in die Wirtschaft.

Im Fokus des neuen Technologiewettbewerbs des BMBF steht die Anwendung von Technologien aus den Forschungsfeldern maschinelles Lernen/künstliche Intelligenz und digitale Datenwirtschaft. Ziel ist es, Daten wirtschaftlich intelligent zu nutzen sowie sicher und rechtskonform zu verwerten und sie als eigenständiges Wirtschaftsgut zu behandeln. Hierzu sollen Pilotanwendungen prototypisch entwickelt und erprobt werden. Als Ergebnisse werden neuartige intelligente Lösungen wie Datenprodukte und -systeme, daraus abgeleitete Datendienste und datenbasierte Geschäftsmodelle erwartet. Insgesamt wird ein deutlicher Beitrag zur digitalen Transformation der Wirtschaft erwartet. Langzeitziele dieser Transformation sind zum Beispiel die Bilanzierbarkeit von Unternehmensdaten oder das automatisierte Handeln mit Daten.

Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung digitaler Technologien wird insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

  • Datenintegration
  • Datenanalyse und -erkenntnisse
  • Datenprodukte und KI-basierte Wirtschaftssysteme
  • Rechts- und Datensicherheit

Insbesondere richtet sich der Förderaufruf „Smarte Datenwirtschaft“ an Projekte, durchgeführte die Entwicklungen in vergangenen Förderinitiativen, wie z. B. IKT für Elektromobilität, PAiCE, Smart Service Welt oder Theseus fortführen.

Es werden ausschließlich Verbundvorhaben aus Wirtschaft und Wissenschaft gefördert. Unternehmenspartner sollen die Methoden und Verfahren in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entwickeln und rasch zu einer breiten Anwendung bringen. Nicht zuletzt wird auch die Einbindung von KMU erwartet.

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen 25 % bis 50 %, KMU zusätzlich bis zu 20 % mehr, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 27. September 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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