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02103 / 789 06-0

SifoLIFE – Forschung für die zivile Sicherheit

Es sollen zukunftsweisende Ideen entwickelt werden, die ausgewählte Modellregionen nachhaltig sicherer gestalten. Kommunen können sich bewerben, um in enger Zusammenarbeit mit regionalen Vereinen und Verbänden und unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger Modellregion zu werden. Ausgehend von einem spezifischen Sicherheitsbedarf (Szenario) innerhalb der Kommune soll eine Strategie für Sicherheitslösungen erarbeitet werden.

Das Projekt ist aufgeteilt in eine Konzeptphase und eine Umsetzungsphase am Modell. In der Konzeptphase sollen Strategiekonzepte für einen großflächigen, modellhaften Testbetrieb (Demonstration) von miteinander kombinierten, technischen und organisatorischen Sicherheitslösungen entwickelt werden. Anschließend werden Modellgebiete für die Umsetzungsphase identifiziert, um das Strategiekonzept in die Praxis zu überführen. Dabei sollen verschiedene sicherheitsrelevante Technologien, Aus- und Weiterbildungsformate, Großübungen oder Dienstleistungen getestet werden.

Mögliche Maßnahmen in der Konzeptphase im Modellgebiet können sein:

  • die Skizzierung von Sicherheitsszenarien, die das Zusammenwirken technischer und organisatorischer Lösungen sowie weiterer begleitender Maßnahmen erfordern und damit die Grundlage für einen Testbetrieb darstellen können,
  • Machbarkeitsanalysen und nutzerorientierte Bedarfsanalysen,
  • die Auswahl von potenziellen Sicherheitslösungen und geeigneten Projektpartnern,
  • Untersuchungen von Methoden zum Transfer der Sicherheitslösungen in die Praxis,
  • die Durchführung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung,
  • die Ausarbeitung einer Strategie für öffentlichkeitswirksame und dialogfördernde Maßnahmen,
  • bei Bedarf die Ausarbeitung notwendiger Gutachten, wie Rechts- und Ethikgutachten.

Antragsteller:

  • in der Konzeptphase: Kommunen gemeinsam mit einem wissenschaftlichen Partner oder einem Unternehmen,
  • in der Modellphase: s.o.  im Verbund mit Medienpartnern, Behörden, Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Vereinen und Verbänden.

Förderquote:

  • in der Konzeptphase 50 % (ggf. Erhöhungen für KMU), max. 250.000 € für 18 Monate,
  • in der Modellphase max. 40 % (ggf. Aufschläge für KMU); die Modellumsetzung soll in 4 Jahren abgeschlossen sein.

Hochschulen und Behörden auf Bundes- und Landesebene werden zu 100 % gefördert.

Einreichungsfrist: für die Konzeptphase bis spätestens 11.5.2020, Start (voraussichtlich) 1.2.2021, Auswahl von 5 Modellprojekten mit Einreichung zum 31.7.2022

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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