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Sicherheit kritischer Infrastrukturen

Zivile Sicherheit im Fokus – Verbesserungen zum Schutz kritischer Strukturen und Prozesse in Produktion und Logistik werden bezuschusst.

Im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ werden innovative Sicherheitslösungen zur Erhöhung der Resilienz von Prozessen und Strukturen in Produktion und Logistik gefördert. Anwendungsorientierte Forschungsarbeiten zu folgenden Aspekten stehen im Fokus:

  • Grundlegende Untersuchungen zur Bedeutung kritischer Produktions- und Logistikbereiche für die Industriestandorte Deutschland und Österreich sowie zur Versorgung der Bevölkerungen mit kritischen Warengruppen (z. B. Nahrungsmittel oder Medikamente)
  • Innovative Methoden zur Modellierung und Analyse komplexer Produktions- und Lieferketten im Hinblick auf kritische Strukturen und Prozesse zur Verbesserung der Gefahrenvorhersage und zum Erkennen von Risiken und Vulnerabilitäten
  • Entwicklung von Methoden zur Verbesserung der Sicherheit und Zuverlässigkeit von Produktions- und Lieferketten hinsichtlich der Veränderungen durch Industrie und Wirtschaft 4.0
  • Neue Lösungen zur Prävention, zur Erkennung und zur Behebung von Störungen und Schadensfällen im Zusammenhang mit dem Einsatz von „Internet-of-Things“-Technologien für Industrie 4.0 Produktionsprozesse
  • Anpassungsstrategien für ein robustes Business Continuity Management im Zuge von Wirtschaft 4.0 sowie Ansätze für neue zukunftsfähige Sicherheitsservices, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Systemlösungen

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Behörden und Endnutzer

Förderquote: Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %

Einreichungsfrist: 02. Februar 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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