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02103 / 789 06-0

Selbstbestimmung in der digitalen Arbeitswelt

Neue Konzepte und Systeme zum Beschäftigtendatenschutz in der digitalen Arbeitswelt gesucht.

Die aktuelle Bekanntmachung „Privatheit und informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Arbeitswelt“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung greift das Spannungsfeld zwischen zunehmender Datenerfassung durch den digitalen Wandel in der Arbeitswelt und dem Recht der Beschäftigten auf Datenschutz, Privatheit und Selbstbestimmung auf. Durch innovative technische Lösungen und Arbeitsorganisationskonzepte soll vermieden werden, dass die notwendigen Erfassungen von Prozessen und Aktivitäten der Beschäftigten zu einer Überwachung und Verletzung der Privatsphäre führen. Gefördert werden daher entsprechende Ansätze und Technologien zur Führung und dezentralen Steuerung von Unternehmen, insbesondere

  • Konzepte und Systeme zur Schaffung von
    • Transparenz über betriebliche Datenverarbeitungsvorgänge
    • Korrektur- und Mitbestimmungsmöglichkeiten
    • einer organisationsweiten Vertrauens- und Arbeitskultur
  • Technisch unterstützte Ansätze für die Selbstbewertung des Beschäftigtendatenschutzes
  • Konzepte und Systeme zum Schutz von Persönlichkeitsrechten in Grenzbereichen von Arbeits- und Privatleben (z. B. bei mobiler Arbeit)
  • Konzepte für den Umgang mit Altsystemen und Umsetzung privatheitsfreundlicher Arbeitsprozesse in bestehenden IT-Infrastrukturen
  • Konzepte und praxistaugliche Realisierungsvarianten für den technikgestützten Beschäftigtendatenschutz

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine

Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 31. Juli 2017

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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