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02103 / 789 06-0

Sächsische Technologieförderung

Zur Stärkung der Innovationskraft sächsischer Unternehmen stehen verschiedene Förderlinien zur Verfügung.

Die aktuelle sächsische Technologieförderrichtlinie beinhaltet drei Module, die sich an unterschiedliche Gruppen von Zuwendungsempfängern richten:

FuE-Projektförderung: Fördergegenstand sind FuE-Projekte sächsischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die alleine oder im Verbund (mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen) innovative Produkte oder Verfahren entwickeln. Je nach Unternehmensgröße können Förderquoten von 20-80 % erreicht werden, Forschungseinrichtungen können eine Förderung von bis zu 100 % bekommen.

Technologietransferförderung: Mit diesem Modul wird der Technologieerwerb von Technologiegebern (z. B. Erwerb von Lizenzen oder nicht patentiertem Fachwissen, Auftragsforschung etc.) oder die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen unterstützt. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), die eine Förderung von bis zu 50 % der bemessungsfähigen Kosten erhalten können.

InnoPrämie: Ebenfalls nur für KMU besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Förderung für externe Dienstleistungen im Vorfeld eines Innovationsprojekts (z. B. Technologie- oder Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien etc.) oder im Rahmen der Umsetzung einer Innovation (z. B. Designleistungen, Qualitätssicherung, vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung etc.). Die Förderquote beträgt hier 50 % bei einer Maximalförderung von 200.000 EUR.

Einreichungsfrist: Eine Einreichung ist laufend möglich.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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