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02103 / 789 06-0

Ressourceneffiziente Technologien

Baden-Württemberg: Förderung von Investitionen in Produktionsanlagen mit hoher Material- und Energieeffizienz

Die Investitionsförderung (ReTech-BW) richtet sich an die folgenden Projekte:

  • Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur Erhöhung der Material- und Energieeffizienz genutzt oder kombiniert werden können,
  • Maßnahmen zur Substitution knapper Rohstoffe, zur Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, zum intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie zur Nutzung nachwachsender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen,
  • Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse,
  • Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur Energieeinsparung beitragen,
  • Technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zu mehr Energieeffizienz und dadurch zur Energieeinsparung beitragen,
  • Maßnahmen, die zu einer Etablierung von integrierten Stoffströmen und regionaler Wertschöpfung führen.

Förderfähig sind alle Aufwendungen, die mit dem Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen – dies beinhaltet Investitionskosten, externe Planungskosten, Sachkosten und Personalkosten.

Antragsteller: Unternehmen aller Größenordnungen

Förderquote: bis zu 50 %, maximal 50.000 EUR

Einreichungsfrist: 30. März 2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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