RENplus Förderung aktualisiert
Brandenburg: Zuschüsse für Investitionen zur Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen
Ziel ist eine Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. Es werden Vorhaben bezuschusst, die eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Nutzung von Erneuerbaren Energien zum Ziel haben oder erwarten lassen. Insbesondere folgende Maßnahmen sollen gefördert werden:
- Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und Speichersysteme
- Maßnahmen zur Integration Erneuerbarer Energien
- Investitionen in Energieinfrastrukturen
- Erarbeitung von Studien sowie Energie- und Klimaschutzstrategien
Die dieser Förderung zugrunde liegende Richtlinie RENplus 2014 – 2020 wurde Anfang 2018 geändert. Unter anderem ist das Programm um weitere Fördertatbestände (z. B. Erneuerbare Energien und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge) ergänzt worden.
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Bezug auf die Maßnahme können einen Zuschuss zwischen 35 und 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind, können bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Antragsteller: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Förderquote: Zwischen 35 und 80 %
Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden.
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de