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RENplus Förderung aktualisiert

Brandenburg: Zuschüsse für Investitionen zur Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen

Ziel ist eine Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. Es werden Vorhaben bezuschusst, die eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Nutzung von Erneuerbaren Energien zum Ziel haben oder erwarten lassen. Insbesondere folgende Maßnahmen sollen gefördert werden:

  • Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und Speichersysteme
  • Maßnahmen zur Integration Erneuerbarer Energien
  • Investitionen in Energieinfrastrukturen
  • Erarbeitung von Studien sowie Energie- und Klimaschutzstrategien

Die dieser Förderung zugrunde liegende Richtlinie RENplus 2014 – 2020 wurde Anfang 2018 geändert. Unter anderem ist das Programm um weitere Fördertatbestände (z. B. Erneuerbare Energien und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge) ergänzt worden.

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Bezug auf die Maßnahme können einen Zuschuss zwischen 35 und 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind, können bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Antragsteller:  juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Förderquote:  Zwischen 35 und 80 %

Einreichungsfrist:  Anträge können jederzeit gestellt werden.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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