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02103 / 789 06-0

Reallabore der Energiewende

Förderung von Reallaboren zur Beschleunigung des Technologietransfers von Lösungen zur Energiewende

Im Rahmen des aktuellen Ideenwettbewerbs wird das Förderinstrument des 7. Energieforschungsprogramms um das Förderinstrument der Reallabore ergänzt – diese sollen dazu dienen, den Technologie- und Innovationstransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen zu beschleunigen. Unter Reallaboren wird in diesem Zusammenhang der Aufbau von Einrichtungen und Maßnahmen zur Erprobung technischer und nichttechnischer Innovationen in einem realen Umfeld verstanden. Hierzu gehören auch technologiebegleitende innovative Betriebs- und Geschäftsmodelle.

Im Fokus des aktuellen Ideenwettbewerbs stehen die folgenden Technologiefelder:

Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien, insbesondere

  • Strombasierte Erzeugung von Wasserstoff und synthetischen Brenn- und Kraftstoffen im industriellen Maßstab unter Nutzung erneuerbarer Energien
  • Großskalige Speicherung von Wasserstoff
  • Wasserstoff als Energieträger zur Dekarbonisierung von industriellen Prozessen
  • Strombasierte Erzeugung von chemischen Grundstoffen
  • Verknüpfung von Strom- und Gasinfrastruktur zur netzdienlichen Speicherung und zum Transport von synthetischen Gasen

Großskalige Energiespeicher im Stromsektor: Test aussichtsreicher Technologien (z. B. Einsatz von Hochtemperaturwärmespeichern zur indirekten Stromspeicherung) im realen Umfeld

Energieoptimierte Quartiere, insbesondere

  • Integration von Quartiersspeichern unter Berücksichtigung regulatorischer Maßnahmen
  • Integration erneuerbarer Energien und Abwärme in die Wärmeversorgung
  • Sektorenübergreifendes Flexibilisierungspotenzial des Quartiers
  • Sektorenkopplung unter Berücksichtigung zukunftsfähiger Mobilitätskonzepte
  • Low-Ex-Wärmeversorgungskonzepte
  • Transformation bestehender Energieinfrastrukturen

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Gebietskörperschaften

Förderquote: Festlegung erfolgt in Abhängigkeit von der Beihilfeform:

  • Forschung und Entwicklung: Unternehmen bis 50 %, Forschungseinrichtungen bis 100 %
  • Investitionen in den Umweltschutz: bis zu 40 % der Investitionsmehrkosten

Einreichungsfrist: 5. April 2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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