Reallabore der Energiewende
Förderung von Reallaboren zur Beschleunigung des Technologietransfers von Lösungen zur Energiewende
Im Rahmen des aktuellen Ideenwettbewerbs wird das Förderinstrument des 7. Energieforschungsprogramms um das Förderinstrument der Reallabore ergänzt – diese sollen dazu dienen, den Technologie- und Innovationstransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen zu beschleunigen. Unter Reallaboren wird in diesem Zusammenhang der Aufbau von Einrichtungen und Maßnahmen zur Erprobung technischer und nichttechnischer Innovationen in einem realen Umfeld verstanden. Hierzu gehören auch technologiebegleitende innovative Betriebs- und Geschäftsmodelle.
Im Fokus des aktuellen Ideenwettbewerbs stehen die folgenden Technologiefelder:
Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien, insbesondere
- Strombasierte Erzeugung von Wasserstoff und synthetischen Brenn- und Kraftstoffen im industriellen Maßstab unter Nutzung erneuerbarer Energien
- Großskalige Speicherung von Wasserstoff
- Wasserstoff als Energieträger zur Dekarbonisierung von industriellen Prozessen
- Strombasierte Erzeugung von chemischen Grundstoffen
- Verknüpfung von Strom- und Gasinfrastruktur zur netzdienlichen Speicherung und zum Transport von synthetischen Gasen
Großskalige Energiespeicher im Stromsektor: Test aussichtsreicher Technologien (z. B. Einsatz von Hochtemperaturwärmespeichern zur indirekten Stromspeicherung) im realen Umfeld
Energieoptimierte Quartiere, insbesondere
- Integration von Quartiersspeichern unter Berücksichtigung regulatorischer Maßnahmen
- Integration erneuerbarer Energien und Abwärme in die Wärmeversorgung
- Sektorenübergreifendes Flexibilisierungspotenzial des Quartiers
- Sektorenkopplung unter Berücksichtigung zukunftsfähiger Mobilitätskonzepte
- Low-Ex-Wärmeversorgungskonzepte
- Transformation bestehender Energieinfrastrukturen
Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Gebietskörperschaften
Förderquote: Festlegung erfolgt in Abhängigkeit von der Beihilfeform:
- Forschung und Entwicklung: Unternehmen bis 50 %, Forschungseinrichtungen bis 100 %
- Investitionen in den Umweltschutz: bis zu 40 % der Investitionsmehrkosten
Einreichungsfrist: 5. April 2019
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