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Qualitätsentwicklungen in der Wissenschaft

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Qualität und Leistungsfähigkeit von Wissenschaft und tertiärer Bildung.

Das BMBF fördert FuE-Projekte, die kritisch die bisherige Entwicklung des deutschen Wissenschaftssystems untersuchen und dabei gesichertes Wissen und Impulse zur weiteren Ausgestaltung von qualitätssichernden Rahmenbedingungen und innerinstitutionellen Verfahren und Strukturen generieren.

Die Bekanntmachung „Qualitätsentwicklungen in der Wissenschaft“ ist in vier Themenfelder aufgeteilt, wobei auch Projektvorschläge akzeptiert werden, die einzelne Fragestellungen dieser Themen kombinieren:

  1. Innerinstitutionelle Qualitätssicherung in Hochschulen und außeruniversitären FuE-Einrichtungen
  2. Akzeptanz und Kulturalisierung von Qualität in Hochschulen und außeruniversitären FuE-Einrichtungen
  3. Berufsrollen, Berufsentwicklungen, Qualifikationen für Wissenschaftsadministration und -management
  4. Qualitätssicherung im Kontext neuer Ansätze der Internationalisierung der Hochschullehre

Zu den genannten Themenschwerpunkten besteht auch die Möglichkeit zur Förderung internationaler Kooperationen. Die Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Einrichtungen der Wissenschaft profitieren, sondern das Wissenschaftssystem insgesamt.

Als spezielle Form eines Forschungsvorhabens kann besonders befähigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die schon in der Forschung und Lehre Erfahrungen gesammelt haben, im Rahmen von eigenständigen Nachwuchsgruppen die Möglichkeit eröffnet werden, sich wissenschaftlich zu einem für diese Förderrichtlinie relevanten Thema weiter zu qualifizieren. Dazu kann eine wissenschaftliche Nachwuchsgruppe an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung eingerichtet werden.

Antragsteller:  Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Förderquote:  100 %

Einreichungsfrist:  01. Juni 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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