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02103 / 789 06-0

Projektaufruf Fachkräfte.NRW

NRW: Innovative Lösungen zur Fachkräftesicherung und -entwicklung in und für Unternehmen gesucht.

Der gemeinsame Projektaufruf der Programme des ESF und des EFRE adressiert Ideen zur Stärkung der nordrhein-westfälischen Fachkräftebasis in den folgenden Handlungsfeldern:

  • Stärkere Nutzung des Erwerbspotenzials (z.B. von An- und Ungelernten, Berufswiedereinsteigern, Menschen mit Migrationshintergrund, älteren Arbeitnehmern)
  • Stärkere Berücksichtigung des technischen Wandels mit dem Schwerpunkt Digitalisierung, Vernetzung und Industrie 4.0
  • Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur in betrieblichen und überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsstätten

In Abhängigkeit vom Projektinhalt werden die vorgeschlagenen Projektideen den Fördertöpfen ESF oder EFRE zugeordnet. Im Folgenden werden beispielhafte ESF- und EFRE-typische Maßnahmen aufgeführt:

 ESF-typische Maßnahmen

  • Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen
  • Verbesserung der Ausbildungssituation in Betrieben
  • Schaffung von Voraussetzungen für gesunde Arbeit und demografische Gestaltung
  • Verbesserung von Führung und Kommunikation
  • Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung
  • Berufliche Einbindung von Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern

EFRE-typische Maßnahmen

  • Informations-, Kommunikations- und Beratungsmaßnahmen für KMU (bevorzugt in Kooperationsvorhaben und Netzwerken
  • Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur (insbesondere der technischen Ausstattung von überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen

Antragsteller: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Träger von beruflichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie Kammern, Kommunen sowie lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure, Vereine, Stiftungen und Verbände

Förderquote: i. d. R. 50 % der förderfähigen Ausgaben unabhängig von der Rechtsform

Einreichungsfristen: 31.01.2018, 31.05.2018, 30.09.2018

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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