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Rev.: progres.nrw – Markteinführung

Inhalt

Zum 04.02.2021 wurden, im Rahmen des Starts der neuen Förderperiode von progres.nrw – Markteinführung, die Förderkonditionen für bspw. folgende Themenbereiche angepasst:

  • Batteriespeicher
  • Wärmeübergabestationen
  • Biomasseanlagen
  • Geothermie

Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Markteinführung von Technologien zur Nutzung regenerativer Energiequellen und zur rationellen Energieverwendung (einschließlich energieeffizienter Produkte) zu beschleunigen. Gefördert werden Ausgaben für die Errichtung folgender Anlagen bzw. die Durchführung folgender Maßnahmen:

  • Wohnungslüftungsanlagen / -geräte mit Wärmerückgewinnung
  • Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
  • Thermische Solaranlagen
  • Photovoltaikanlagen (beschränkte Antragsberechtigung)
  • Wasserkraftanlagen
  • Wärmeübergabestationen / Hausanschlüsse
  • Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
  • KWK-Anlagen bis 20 kWel (nur private Nutzung)
  • Energiespeicher (Gas, Wärme, Kälte)
  • Wärmenetze
  • Effizienzsteigerungsmaßnahmen an Biogas-KWK-Anlagen
  • Besondere Anlagen und Systeme mit außerordentlichem Innovationsgrad
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard
  • Wohngebäude im 3-Liter-Haus Standard
  • Studien (beschränkte Antragsberechtigung)
  • Messtechnik (beschränkte Antragsberechtigung)

Antragsteller: Unternehmen, Privatpersonen, Gemeinden und Gemeindeverbände

Förderquote: unterschiedlich in Abhängigkeit von der Maßnahme

Einreichungsfrist: 20. November 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter