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Photonik und Quantentechnologien

Im Rahmen von KMU-innovativ wurde ein wichtiger Wettbewerb neu ausgerichtet.

Das BMWi fördert risikoreiche industrielle FuE-Vorhaben aus den Bereichen Photonik und Quantentechnologien. Dabei wird ein deutlicher Anwendungsbezug gefordert, die Maßnahmen müssen aber trotzdem vorwettbewerblich ausgerichtet sein. Für die Ausschreibung wurden Bereiche definiert, denen die Projekte zugeordnet werden sollten:

  • Photonik in der Produktion
  • Optische Messtechnik und Sensorik
  • Optische Komponenten und Systeme
  • Beleuchtungs- und Displaytechnologie
  • Organische Elektronik
  • Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften
  • Photonik für die Kommunikation
  • Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien
  • Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung
  • Quantentechnologien für Simulation und Computing
  • Quantentechnologien für Kommunikation

Gefördert werden Einzelvorhaben von KMU sowie Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Mitarbeitern oder einem Umsatz von max. 100 Mio. €. Im Rahmend von Verbundvorhaben können auch Forschungseinrichtungen und größere Unternehmen gefördert werden, die wesentliche Verwertung und eine deutliche Projektbeteiligung muss aber bei einem wie oben definierten mittleren Unternehmen liegen.

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Förderquote: KMU 50 bis 80 %, größere Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %

Einreichungsfrist: Ab dem 15.10.2018 halbjährlich zum 15. April und 15. Oktober

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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