UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Pflanzenkohle für die Landwirtschaft

Mit der Bekanntmachung sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden, die im Kontext des Klimawandels die Potentiale und Auswirkungen des landwirtschaftlichen Pflanzenkohleeinsatzes bewerten, Konzepte für eine zielgerichtete Anwendung entwickeln und Handlungsempfehlungen für die Praxis erarbeiten

Folgende Bereiche stehen dabei im Vordergrund:
a) Auswertung älterer Feldversuche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • Untersuchung der langfristigen Effekte von Pflanzenkohle auf produktions-, umwelt- und klimarelevante Stoffströme sowie Bodeneigenschaften und Bodenorganismen, in älteren, aber noch zugänglichen Feldversuchen aus bereits abgeschlossenen Projekten
  • Untersuchung der Wirkung einer Störung der Bodenruhe, z. B. durch Änderung der Landnutzung, auf die Bodenfruchtbarkeit, die Humusmineralisierung und relevante Stoffströme (unter anderem dadurch ausgelöste Sorptions- und Desorptionsvorgänge, auch in Bezug auf eingesetzte Betriebsmittel) in mit Pflanzenkohle behandelten, perennierenden Produktionssystemen im Rahmen von älteren, aber noch zugänglichen Feldversuchen aus bereits abgeschlossenen Projekten

b) Anwendungskonzepte der Praxis

  • Erfassung, Bewertung und Weiterentwicklung erfolgversprechender Ansätze der Anwendung von Pflanzenkohle in der Pflanzenproduktion, vorzugsweise für breite Anwendungsgebiete mit hohem Klimaschutzpotential, einschließlich der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Praxis
  • Entwicklung regionaler Wertschöpfungskonzepte für Pflanzenkohle unter Berücksichtigung der gesamten Prozesskette ausgehend von der Rohstoff-/Biomasseerzeugung bis hin zu ihrer Anwendung
  • Entwicklung von Indikatoren, die eine Inwertsetzung von Ökosystemleistungen der Pflanzenkohleanwendung in der Landwirtschaft ermöglichen

c) Eignung für klimaschutz- und klimaanpassungsorientierte Einsatzzwecke

  • Untersuchung der Eigenschaften und Eignung von aus unterschiedlichen Biomassen hergestellten Pflanzenkohlen für klimaschutz- und klimaanpassungsorientierte Einsatzzwecke in der Landwirtschaft, primär für breite Anwendungsgebiete
  • Untersuchung der Eignung von mineralischen oder organischen Materialien zur kombinierten Anwendung mit Pflanzenkohle für klimaorientierte Einsatzzwecke in der Pflanzenproduktion
  • Weiter-/Entwicklung von Verfahren der Oberflächenbehandlung von Pflanzenkohle zur Steigerung der klimaschutz- und klimaanpassungsorientierten Effekte beim Einsatz von Pflanzenkohle

Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
KMU bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 01. Juli 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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