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Personalisierte Medizin

EU: Förderung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte über das ERA-Netz ERA PerMed.

Das neu gegründete ERA-Netz ERA PerMed hat seine erste gemeinsame Bekanntmachung veröffentlicht, um transnationale Forschungsprojekte aus dem Bereich der intelligenten Kombination von präklinischer und klinischer Forschung mit Daten und IKT-Lösungen zu unterstützen. Es sollen Projekte gefördert werden, die die klinische Anwendbarkeit personalisierter Medizin bei komplexen, multifaktoriellen sowie bei monogenetischen Erkrankungen, seltenen Erkrankungen und Krebs belegen. Hierbei wird erwartet, dass die Antragsteller präklinische und/oder klinische Forschung mit bioinformatorischen Aspekten verbinden, um sowohl eine hohe Datenqualität als auch eine Anwendbarkeit in der Versorgung zu ermöglichen. Daher muss ein förderfähiges Vorhaben die folgenden beiden Forschungsfelder abdecken:

Forschungsfeld 1: Validierung, präklinische und klinische biomedizinische Forschung – Translation von der Grundlagenforschung in die klinische Forschung und darüber hinaus

Forschungsfeld 2: Datenanalyse, Datenmanagement und Datenschutz – Integration von Big Data und IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie)-Lösungen

Die folgenden Länder sind teilnahmeberechtigt: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Israel, Italien, Kanada, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Türkei, Ungarn.

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung aus den o. g. teilnahmeberechtigten Ländern. Das Konsortium muss sich aus mindestens 3 voneinander unabhängigen Projektpartnern aus mindestens drei unterschiedlichen teilnahmeberechtigten Ländern zusammensetzen.

Förderquote: Deutsche Unternehmen bis zu 50 %, deutsche Forschungseinrichtungen bis zu 100 %, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung je nach Grad der Gemeinnützigkeit und Forschungstiefe 50 – 100 %

Einreichungsfrist: 10. April 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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