In den nächsten Wochen soll das Gesetz zur COVID-19-Investitionsprämie in Kraft treten. Der aktuelle Gesetzesentwurf nennt schon einen Großteil der geplanten Förderbedingungen.
Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten. Nicht förderfähig sind klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist nicht an die De-Minimis-Regelung gebunden. Die Investitionsprämie beträgt 7 % der Neuinvestitionen, Maßnahmen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science werden allerdings mit 14 % bezuschusst. Die Prämie wird voraussichtlich auf einen niedrigen Mio. Betrag begrenzt werden.
Anträge können zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 gestellt werden. Es ist geplant, dass auch Investitionen, die ab dem 01.08.2020 getätigt wurden, bezuschusst werden.
Wie bei allen österreichischen Förderprogrammen arbeiten wir bei der COVID-19 Investitionsprämie eng mit unserem langjährigen Kooperationspartner vor Ort zusammen, den Fördermittelexperten von GK-Consult. Informieren Sie sich dort gerne über alle Neuerungen für Österreich! T: +43 720 700 201-0 | office@gk-consult.at | www.gk-consult.at
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.