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Ökokontroll- und Zertifizierungssysteme

Zuschüsse für die Entwicklung gesetzlicher und privatwirtschaftlicher Kontrollsysteme für den ökologischen Landbau

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat eine Projektförderung zur „Weiterentwicklung des Kontroll- und Zertifizierungssystems und Stärkung gesellschaftlicher Ziele im Ökologischen Landbau“ ausgeschrieben. Hier sollen Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung gefördert werden, die sich mit den wirtschaftlich-sozialen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen befassen. Gefordert werden Forschungsprojekte, die auch einen praxisorientierten Modellcharakter aufweisen.

Folgende Themen werden insbesondere angesprochen:

  • Analyse bestehender gesetzlicher und  privatwirtschaftlicher Kontrollsysteme
  • Weiterentwicklung von Kontroll-und Zertifizierungssystemen
  • Erforschung der Zusammenhänge von Kontrollsystemen und Unternehmensethik
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Entwicklung von Informationssystemen zur Verfügbarkeit von ökologischen Zutaten
  • Analyse von Verbraucherverhalten und Verbrauchervertrauen
  • Forschung darüber, wie der ökologische Landbau zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele beitragen kann

Gefördert werden juristische und natürliche Personen. Bei Verbundvorhaben ist die Einbindung einer Hochschule oder anderen wissenschaftlichen Einrichtung erforderlich.

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Vereine etc., natürliche Personen

Förderquote: Die Förderung erfolgt durch eine Festbetragsfinanzierung der im Projekt tätigen Personen.

Einreichungsfrist: 14.09.2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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