Nutzung von Testumgebungen für Industrie 4.0
Förderung der Erprobung digitalisierter Prozesse und Produkte in hierfür vorgesehenen Testumgebungen.
Ziel der aktuellen Bekanntmachung „Industrie 4.0 – Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0“ ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei der Anpassung an digitalisierte Prozesse und bei der Forschung und Entwicklung von neuen digitalen Produkten zu unterstützen. Hierbei wird auf Einzelvorhaben abgezielt, in denen KMU ihre neuen Industrie 4.0-Komponenten an realitätsnahen, komplexen und vernetzten Testumgebungen, die von Forschungseinrichtungen bereitgestellt werden, testen.
Eine Einschränkung des Themenspektrums wird nicht vorgenommen – adressiert werden prinzipiell alle Pilotvorhaben an Testumgebungen, die den Einsatz von Industrie 4.0 in den KMU voranbringen. Hierzu gehören die Entwicklung, Erprobung oder Anpassung neuer digitaler Produkte, innovativer Systemansätze und damit zusammenhängender vernetzter Geschäftsmodelle. Ergänzend hierzu können im Projekt auch geeignete Aus- und Weiterbildungsprogramme anhand der gewonnenen Erkenntnisse erarbeitet werden.
Hierbei sollte sich die Anwendung auf eine der folgenden Branchen beziehen:
- Automobil und Mobilität
- Maschinenbau und Automatisierung
- Gesundheit und Medizintechnik
- Logistik und Dienstleistungen
- Energie und Umwelt
- IKT-Wirtschaft
Antragsteller: Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland
Förderquote: bis zu 50 %
Einreichungsfrist: 17. Juli 2017
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de