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NRW: „Sonderprogramm Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz“

Inhalt

Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes wurde von der Landesregierung u.a. ein neues Programm für die gewerbliche Wirtschaft zur Unterstützung des Aufbaus einer Circular Economy in NRW beschlossen. Unternehmen können Zuschüsse für die kreislauforientierte Gestaltung der Geschäftsabläufe und bei der Entwicklung neuer Konzepte für die Produktgestaltung erhalten.

Förderfähig sind Ausgaben für innovative Investitionsmaßnahmen, die zur Circular Economy beitragen:
 – die Gestaltung von ressourceneffizienten Produktionsverfahren im Sinne des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS);
– das Recycling und die Wiederverwertung von Abfall anderer Unternehmen.
Außerdem werden die Kosten für Beratungen gefördert, mit denen Ressourceneffizienzstrategien in Unternehmen implementiert werden.

Gefördert werden Beratungsmethoden, die geeignet sind das Ziel der Einsparung von Ressourcen und Energien sowie die Reduzierung von Emissionen durch:
– Identifizierung von Potentialen,
– Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen beziehungsweise
– Analyse von Produkten und Geschäftsmodellen nach ecodesign-Gesichtspunkten
– Schließung von Stoffkreisläufen im Sinne einer Circular Economy beziehungsweise
– Unterstützung der Umsetzungsbegleitung für Investitionen in die digitale Transformation zu verfolgen.

Antragsteller:
Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Förderquote:
Der Zuschuss für Unternehmen: Bis zu 60 %, abhängig von der Art der Investition/den Ausgaben, bis zu einer Höchstgrenze der Zuwendung in Höhe von 500.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben.
Der Zuschuss für Beratungen: Max. 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Unternehmen und Vorhaben.
Das max. förderfähige Beratungshonorar beträgt 100 000 Euro.

Bewilligungszeitraum: 02.11.2020 – 30.09.2022
Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen werden muss

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.