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NRW: „Sonderprogramm Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz“

Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes wurde von der Landesregierung u.a. ein neues Programm für die gewerbliche Wirtschaft zur Unterstützung des Aufbaus einer Circular Economy in NRW beschlossen. Unternehmen können Zuschüsse für die kreislauforientierte Gestaltung der Geschäftsabläufe und bei der Entwicklung neuer Konzepte für die Produktgestaltung erhalten.

Förderfähig sind Ausgaben für innovative Investitionsmaßnahmen, die zur Circular Economy beitragen:
 – die Gestaltung von ressourceneffizienten Produktionsverfahren im Sinne des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS);
– das Recycling und die Wiederverwertung von Abfall anderer Unternehmen.
Außerdem werden die Kosten für Beratungen gefördert, mit denen Ressourceneffizienzstrategien in Unternehmen implementiert werden.

Gefördert werden Beratungsmethoden, die geeignet sind das Ziel der Einsparung von Ressourcen und Energien sowie die Reduzierung von Emissionen durch:
– Identifizierung von Potentialen,
– Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen beziehungsweise
– Analyse von Produkten und Geschäftsmodellen nach ecodesign-Gesichtspunkten
– Schließung von Stoffkreisläufen im Sinne einer Circular Economy beziehungsweise
– Unterstützung der Umsetzungsbegleitung für Investitionen in die digitale Transformation zu verfolgen.

Antragsteller:
Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Förderquote:
Der Zuschuss für Unternehmen: Bis zu 60 %, abhängig von der Art der Investition/den Ausgaben, bis zu einer Höchstgrenze der Zuwendung in Höhe von 500.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben.
Der Zuschuss für Beratungen: Max. 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Unternehmen und Vorhaben.
Das max. förderfähige Beratungshonorar beträgt 100 000 Euro.

Bewilligungszeitraum: 02.11.2020 – 30.09.2022
Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen werden muss

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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