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02103 / 789 06-0

Nichttechnische Innovationen

Förderung innovativer nichttechnischer Ansätze durch das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Die Pilotförderlinie IGP des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erweitert die bisherige deutsche Innovationsförderung und fördert explizit auch nichttechnische Innovationen. Unter nichttechnischen Innovationen werden in diesem Zusammenhang neuartige Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingkonzepte sowie innovative Geschäftsmodelle und Serviceleistungen verstanden. Der Innovationscharakter entsteht hier aus neuartigen Ansätzen, die auf bisher nicht bekannte Anwendungskontexte, Nutzungsmöglichkeiten, organisatorische Strukturen oder Ertrags- und Wertschöpfungsmechanismen abzielen. Es kann zwischen den folgenden Projektformen gewählt werden:

A. Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests

B. Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt

C. Übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf KMU (inkl. Selbständige und junge Unternehmen), die durch Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden und deren Akteure gemeinsam innovativ tätig sind; die Projektlaufzeit unterteilt sich in Phase 1 (Netzwerkkonsolidierung) und Phase 2 (Umsetzung).

Antragsteller: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), für Projektform B und C auch Forschungseinrichtungen

Förderquote: Projektform A und B: Unternehmen bis zu 70 %, Forschungseinrichtungen 100 %; Projektform C: Phase 1 90 %, Phase 2 bis zu 80 %

Einreichungsfrist: Ab Herbst 2019 werden Ausschreibungsrunden zu unterschiedlichen Themengebieten mit festen Einreichungsfristen veröffentlicht. Im ersten Förderaufruf werden digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle adressiert, weitere Förderaufrufe zu den Themen kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen sowie zu Innovationen mit besonders hohem „Social Impact“ sind ab 2020 geplant.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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