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Neuer IGP-Wettbewerb des BMWi gestartet.

Am 24. November 2020 startet der dritte Förderaufruf im Programm IGP. Das IGP fördert marktnahe, nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den unterstützten Innovationsprojekten und -netzwerken zwar neue Technologien eine große Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Gefördert werden verschiedene Projektformen:
A) Machbarkeitstests,
B) Projekte zur Ausreifung und Marktpilotierung sowie
C) Innovationsnetzwerke.

Gefragt sind in dem kommenden, dritten Förderaufruf Ideen, die Bildungsmöglichkeiten schaffen oder verbessern bzw. dazu beitragen, neue oder leichtere Zugänge zu Informationen zu ermöglichen. Denkbar sind dabei z. B. neue Bildungs- oder Informations-Apps und -Plattformen, Museumskonzepte, digitale Landkarten, Schulungskonzepte, bildungsbezogene Gamification-Ansätze und vieles mehr.

Für die Bewertung der Ideen wird das Kriterium „Social Impact“ besonders berücksichtigt, also der potenzielle Nutzen der Innovation für das Gemeinwohl. Zudem sollen vor allem unternehmerische Lösungen gefördert werden, deren Konzepte wirtschaftlich nachhaltig sind. Forschungseinrichtungen werden nur als Kooperationspartner von Unternehmen gefördert.

Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen inklusive Selbständigen,
junge sowie gemeinnützige Unternehmen,
Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen 45 bis 70 %,
Forschungseinrichtungen 100 %,
gemeinnützige Unternehmen 70 bis 75 %

Einreichungsfrist: 02. Februar 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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