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02103 / 789 06-0

Neue Sicherheitstechnologien für das Internet der Dinge (IoT)

Innovative Projektideen zur Absicherung vernetzter Gegenstände vor Schadsoftware gesucht.

Die aktuelle Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist der Förderrichtlinie „Forschung Agil“ zuzuordnen. Adressiert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorzugsweise in Verbünden aus Wissenschaft und Wirtschaft, in denen neue Methoden und Verfahren zur Erhöhung der Sicherheit im IoT entwickelt werden und dabei die Sicherheit auf der physikalischen Schicht (PLS) ausnutzen. Unter PLS werden in diesem Zusammenhang die physikalischen Gegebenheiten des Funkkanals zwischen dem drahtlos eingebundenen IoT-Device und dem zugehörigen Empfänger verstanden. Ziel ist unter anderem die Erforschung, Entwicklung und Erprobung von

  • PLS-Verfahren für Integrität und Authentizität in IoT-Netzwerken,
  • PLS-Verfahren zur sicheren Kommunikation und/oder zum geheimen Schlüsselaustausch in IoT-Netzwerken,
  • PLS-Verfahren gegen aktive Angriffe auf IoT-Netzwerke,
  • Einsatzmöglichkeiten von PLS-Verfahren in sehr heterogenen IoT-Netzwerken,
  • Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Kanalkodierungs- und Relayverfahren für PLS in Hinblick auf Ressourceneffizienz für einfache Geräte in IoT-Netzwerken,
  • Auswirkungen beim Einsatz von Antennen mit vielen Antennenelementen (Massive MMO) und Millimeterwellen (mm-Wave) auf PLS.

Die Lösungen müssen in einen Anwendungsfall eingebettet und die Leistungsfähigkeit demonstriert werden.

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen bis 50 %, Forschungseinrichtungen bis 100 %

Einreichungsfrist: 16. August 2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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