Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher
Baden-Württemberg fördert Projektideen für Batterien zur Speicherung von Photovoltaikstrom.
Die Investition in einen stationären, netzdienlichen elektrischen Batteriespeicher wird in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage bezuschusst.
Für jede Photovoltaikanlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein System begrenzt und es werden nur stationäre Batteriespeichersysteme in Baden-Württemberg gefördert. Die Anlagen sind mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Zudem werden nur Anlagen gefördert, wenn das Verhältnis von Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWP/1 kWh beträgt.
Die Förderung erfolgt über einen Festbetrag pro kWh und ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der Anlage.
Antragsteller: Natürliche Personen, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
Förderquote: Max. 30 %
Einreichungsfrist: Laufende Einreichung
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de