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Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen

Der Bund fördert Konzepte zur Minderung der Treibhausgasemissionen in Städten und zur Steigerung derer Resilienz.

Initiativen zur nachhaltigen Stadtentwicklung und einer entsprechenden öffentlichen Infrastruktur benötigen solides Handlungswissen. Die zu fördernden Projekte sollen helfen, die Umstände und Voraussetzungen zu klären, unter denen sich Erfolgsmodelle verallgemeinern und auf eine spezifische Problemstellung übertragen lassen. Entwicklungsziele können sowohl technologische Lösungen zu einer verbesserten Energie- und Ressourceneffizienz, zur Minderung des CO2-Ausstoßes und Konzepte für nachhaltige neue Infrastruktursysteme sowie gesellschaftliche Innovationen zum Umgang mit resultierenden veränderten Lebensbedingungen sein.

Die Förderung zielt insbesondere auf die Zusammenarbeit mit schnell wachsenden Städten und urbanen Regionen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Daher ist eine internationale Kooperation zwingend erforderlich. Die aktuelle Ausschreibung ist dabei auf die Regionen Südostasien und China beschränkt, eine Erweiterung ist in zukünftigen Ausschreibungen geplant. Eine direkte Förderung der ausländischen Partner nicht möglich, allerdings können Partner aus Entwicklungsländern durch die Vergabe von Unteraufträgen teilfinanziert werden.

Die geförderten Projekte sollen langfristig angelegt sein und sich, wenn möglich, in drei Phasen einteilen:

  • Vorarbeit für die FuE (bis 24 Monate) – mindestens eine Forschungseinrichtung und ein Partner aus einem Zielland
  • FuE (vier Jahre) – ausschließlich Verbundvorhaben aus Forschungseinrichtungen, Organisationen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft mit möglicher Beteiligung von Unternehmen
  • Implementierung (zwei Jahre)

Antragsteller: Einrichtungen der Kommunen und Länder, Forschungseinrichtungen, Unternehmen

Förderquote: Forschungseinrichtungen max. 100 %, Kommunen u. ä. max. 100 %, Unternehmen max. 50 %

Einreichungsfrist: 25. April 2017

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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