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MTI Start-ups

Gründungs- und Projektförderung für innovative Start-ups im Bereich Mensch-Technik-Interaktion

Mit einem neuen Programm werden innovative Start-ups im Technologiebereich der Mensch-Technik-Interaktion gefördert, zum einen bei der Ausgründung und zum anderen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Festigung der Marktposition.

Modul 1 fördert Ausgründungsaktivitäten von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Bedingung ist, dass der Ausgründung eine wirtschaftliche Verwertung neuer erfolgversprechender Forschungsansätze zugrunde liegt und diese absehbar in eine kommerzielle Anwendung überführt werden kann. Gefördert wird die wissenschaftlich-technische Validierung von Projektideen mit hoher Ausgründungsperspektive.

In Modul 2 werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben gefördert, die einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben. Sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben können gefördert werden.

In beiden Modulen muss ein Bezug zu den Themen Intelligente Mobilität, Digitale Gesellschaft und/oder Gesundes Leben im Rahmen des MIT-Fokus gegeben sein.

Antragsteller:  Start-ups und deren Projektpartner – andere Start-ups, Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %

Einreichungsfrist: 15. April 2018 und 15. Oktober 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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