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Mobilität und Logistik in NRW

Zweiter Aufruf im Leitmarktwettbewerb MobilitätLogistik.NRW

Im Rahmen dieses Leitmarktwettbewerbs fördert NRW Themen aus dem Bereich der nachhaltigen und effizienten Mobilität von Menschen und Gütern. Es wurden hierzu zwei Themenschwerpunkte definiert:

  1. Im Bereich „Innovationen für Mobilität und Automotive“ werden technisch geprägte FuE-Projekte aus verschiedenen Bereichen gefördert. Hierzu zählen unter anderem die Technologiefelder:
  • Elektromobilität
  • Alternative Antriebe
  • (Teil­) Automatisiertes bzw. autonomes Fahren
  • Leichtbau und neue Werkstoffe zur Ressourcenschonung und Effizienzsteigerung
  • Schlanke und kostenoptimierte Produktionssystematiken/Verfahren und Abläufe
  • Emissionsarme Mobilität
  • Digitalisierung im Fahrzeug und Verkehr

Neben FuE-Projekten, wird auch die Erprobung und Anwendung neuer Mobilitätskonzepte gefördert. Die Schwerpunkte sind der emissionsarme, innerstädtische Verkehr, der multimodale Verkehr und technische Grundlagen für innovative Geschäftsmodelle.

  1. Der Schwerpunkt „Innovationen in der Logistik“ legt den Fokus auf Projekte zur Steigerung der Effizienz logistischer Prozesse, zur besseren Vernetzung von Transportströmen und Wertschöpfungsketten sowie zur Senkung von CO2-Emmisionen durch „Grüne Logistik“. Hierzu zählen u. a. Projekte aus den Bereichen:
  • Schlanke und kostenoptimierte Produktionssystematiken/Verfahren und Abläufe
  • Vernetzung von interner und externer Logistik
  • Cloud Computing für Logistik

Zudem wird auch hier die Erprobung und Anwendung technischer Grundlagen für mögliche innovative Geschäftsmodelle bezuschusst.

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, kulturelle Einrichtungen

Förderquote: Kleinstunternehmen bis 80 %, kleine Unternehmen bis 70 %, Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten 50 %, Forschungseinrichtungen bis 90 %

Einreichungsfrist: 29.11.2017 und 05.10.2018

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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