Mobile Medizintechnik und Gesundheitsversorgung
Zuschüsse für Verbundprojekte zu Forschung und Entwicklung neuer, marktfähiger medizintechnischer Lösungen
Die geförderten Maßnahmen zur Entwicklung medizintechnischer Lösungen, Produkte oder Dienstleistungen sollen sich insbesondere dadurch auszeichnen, dass Versorgungsleistungen ortsunabhängiger oder direkt am Patienten erbracht werden können.
Die angestrebte Verlagerung von Versorgungsleistungen kann beispielsweise folgendermaßen erfolgen:
- vom stationären/klinischen Umfeld in den ambulanten Bereich,
- vom ambulanten Bereich in die häusliche Versorgung,
- vom häuslichen Bereich direkt zum Patienten als tragbare/mobile Lösung,
- Verlagerung an neue Orte (z. B. in Fahrzeuge oder an öffentliche Plätze).
Darüber hinaus werden auch Projekte gefördert, die sich mit medizintechnischen Lösungen befassen, die für den Einsatz in strukturell schwachen Regionen, dem ländlichen Raum, in schwer zugänglichen Gebieten und im öffentlichen, auch städtischen Bereich, geeignet sind.
Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, forschende Kliniken
Förderquote: Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen und forschende Kliniken 100 %
Einreichungsfrist: 30. September 2017
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de