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Mittelstand – innovativ und sozial

Der Bund fördert die Erforschung neuer Arbeitsprozesse für eine innovative und soziale Arbeitswelt.

Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunft der Arbeit“ werden vom BMBF von mittelständischen Unternehmen initiierte Projekte gefördert, die sich mit der Steigerung der Qualität und Produktivität in der Arbeitswelt befassen. Diese Projekte sollen in eines von neun Handlungsfeldern einzuordnen sein:

  • Soziale Innovationen durch neue Arbeitsprozesse ermöglichen
  • Neue Arbeitsformen im Kontext von Globalisierung und Regionalisierung erforschen
  • Arbeiten im Datennetz – digitale Arbeitswelt gestalten
  • Kompetenzen im Arbeitsprozess entwickeln
  • Neue Werte zwischen Produktion und Dienstleistung kreieren
  • Mensch-Maschine-Interaktion für das neue digitale Miteinander
  • Potenziale der Flexibilisierung für Beschäftigte und Unternehmen erschließen
  • Gesundheit durch Prävention fördern
  • Zukunft der Arbeit durch Nachhaltigkeit sichern – ökonomisch, ökologisch, sozial

Gefordert ist die Zusammenarbeit mit weiteren Entwicklungspartnern, insbesondere mit Forschungseinrichtungen. Mindestens ein Unternehmen muss als Anwendungspartner eingebunden werden und KMU bzw. mittelständische Unternehmen müssen die Mehrheit der Verbundpartner bilden. Zudem werden ausschließlich Projekte gefördert, bei denen eine modellhafte Realisierung der Lösungsansätze in den beteiligten Unternehmen während der Projektlaufzeit erfolgt.

Antragsteller:  KMU, mittelständische Unternehmen (max. 1.000 Beschäftigte und 100 Mio. € Jahresumsatz), Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbände

Förderquote:  Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %, Kammern und Verbände 50 % (wirtschaftlich tätige) bzw. 100 % (gemeinnützige).

Einreichungsfristen:  01. März 2019 und 02. September 2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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