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Mikroelektronik-Forschung

Zuschüsse für industriegeführte Mikroelektronik-Projekte mit europäischen Partnern im Cluster PENTA

Deutschland beteiligt sich am europäischen Cluster PENTA („Pan-European partnership in micro- and Nano-electronic Technologies and Applications“) im Rahmen der Forschungsinitiative EUREKA.

Gefördert werden industriegeführte FuE-Arbeiten mit Partnern aus Belgien, Frankreich, Irland, den Niederlanden, Spanien, Ungarn und der Türkei. Die Vorhaben sollen sich durch eine starke Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in die Wertschöpfungskette und eine enge Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft auszeichnen.

Das auf deutscher Seite zuständige Bundesforschungsministerium beabsichtigt die vorrangige Förderung der folgenden Themenbereiche

Innovationen in der Mikroelektronik und deren Anwendungen für

  • die intelligente zukünftige Produktion („Industrie 4.0)
  • intelligente Medizinsysteme
  • Automobilanwendungen und automatisiertes Fahren

Grundlegende basistechnologische Innovationen für die künftige Mikroelektronik

 

Antragsteller: Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen bis 50 %, Forschungseinrichtungen bis 100 % (auf deutscher Seite)

Einreichungsfrist: Im zweistufigen Antragsverfahren ist zunächst durch den Koordinator des Verbunds eine Projektskizze bei der jeweiligen PENTA-Geschäftsstelle bis zum 01.03.2019 einzureichen.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de  

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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