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02103 / 789 06-0

Mensch-Technik-Interaktion für digitale Souveränität

Lösungen für einen nutzerfreundlichen und selbstbestimmten Umgang mit Daten

Diverse Endgeräte führen persönliche Daten zusammen und bieten Unternehmen die Möglichkeit, ein komplexes Profil der Nutzenden und deren Umgebung zu erstellen. Auf Seiten der Nutzenden kann es hier zu Akzeptanzproblemen kommen. Einverständniserklärungen werden oft ohne Lesen der Datennutzungserklärungen abgegeben, so dass Nutzer vielfach keine echte, reflektierte Einwilligung in die Nutzung ihrer Daten abgeben. Bei Technologieanbietern bestehen ebenfalls erhebliche Verunsicherungen, u.a. aufgrund der Datenschutzregulierungen.

Gefördert werden Innovationen der Mensch-Technik-Interaktion, die Nutzende befähigen, zu verstehen, welche Daten und Datenverknüpfungen die jeweiligen Systeme prinzipiell erfassen, verarbeiten, kombinieren und weiterleiten können. Nutzende sollen so zu einem reflektierten Umgang mit ihren Daten befähigt werden. Mit dieser Kompetenz sollen sie entscheiden können, welche Daten wie, weshalb und von wem genutzt werden dürfen.

Die Projekte sollen einen oder beide der folgenden Schwerpunkte adressieren:

  • Die Entwicklung neuer digitaler Interaktionsformen, um den selbstbestimmten und reflektierten Umgang mit Daten und digitalen Technologien nutzerfreundlich zu gestalten.
  • Die Gestaltung von lernförderlichen Mensch-Technik-Dialogen, die die Kompetenz des Menschen in der Nutzung digitaler Systeme und Medien stärken. Dazu gehören auch neue adaptive Lehr- und Lernsysteme zur Vermittlung eines souveränen Umgangs mit relevanten Sicherheitsaspekten und zur kritischen Auseinandersetzung mit möglichen Risiken.

Die Projekte sollen einen erheblichen Forschungsbedarf aufweisen. Grundlegende Erkenntnisse zur menschlichen Informationsverarbeitung, zur Wissensvermittlung, zur Entscheidungsfindung und zur Motivation sollen genutzt werden. Ebenso sollen innovative Werkzeuge zur Wissensvermittlung und zur Motivation eingesetzt werden, z.B. multimediale Dialoge, Visualisierungen, Simulationen, Serious Games oder Gamification-Verfahren.

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und zivilgesellschaftliche Akteure, wie Vereine und Verbände

Förderquote: Unternehmen bis 50 %, Forschungseinrichtungen bis 100 %

Einreichungsfrist: Zweistufiges Antragsverfahren (erst Skizze, dann Antrag). Frist für die Einreichung von Projektskizzen ist der 03. Juni 2019.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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