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Medizintechnik in Bayern

Der Freistaat Bayern fördert Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Medizintechnik, um die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis zu beschleunigen. Es werden insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen gefördert:

  • Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese,
  • medizinische Bildgebung und Bildverarbeitung,
  • intelligente, biomedizinische Sensorik bzw. Aktorik in Mikro- und Nanotechnik,
  • Laserapplikationen und optische Systeme für Diagnose und Therapie,
  • biomedizinische Mechatronik und Robotik,
  • Medizintechnik für minimalinvasive Chirurgie und Interventionen,
  • medizintechnische Konstruktionen und Instrumente,
  • Biomaterialien, Tissue Engineering und Implantate,
  • Organ- und Orthopädie-Prothetik,
  • physikalische Methoden für Konservierungs- oder Selektionsverfahren,
  • systemrelevante Software für Diagnose und Therapie,
  • Telemedizin und eHealth,
  • präventive Methoden für die Geriatrie und Gesundheitserhaltung.

Die Partner der Verbundvorhaben sollen entlang der gesamten Wertschöpfungskette kooperieren und müssen aus Bayern stammen.

Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt berücksichtigt.

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern

Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: laufend bis zum 31.12.2018

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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