Markthochlauf der Elektromobilität
Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem Ziel der Erhöhung der Fahrzeugzahlen in kommunalen Flotten. Gefördert wird auch die hierfür benötigte Ladeinfrastruktur sowie die Verknüpfung der Fahrzeuge mit dem Stromnetz in Kombination mit dem Ausbau erneuerbarer Energien für den Verkehrssektor auf der kommunalen Ebene.
Unterstützt werden durch Investitionshilfen kommunale Elektromobilitätskonzepte inkl. der Fahrzeugbeschaffung und des Aufbaus von Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus erfolgt auch eine Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen, genauer:
- Vorhaben zur Erprobung elektromobiler Nutzungs- bzw. Betriebskonzepte in entsprechenden Fahrzeugsegmenten
- Anwendungsorientierte Vorhaben zur Batterie und zu Batteriekomponenten mit dem Schwerpunkt auf der Fahrzeugintegration
- Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ladetechnologien
- Vorhaben zur Entwicklung integrierter Ansätze zur Vernetzung von Infrastruktur und Fahrzeug
- Vorhaben zur technischen Umsetzung von Systemlösungen und Dienstleistungen im breiteren Kontext der Elektromobilität
- Vorhaben zur Stärkung der Elektrifizierung in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Güter- und Sonderverkehre, maritime bzw. andere verkehrspolitisch relevante Anwendungen.
Antragsteller:
- Für die Investitionshilfe: Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen usw.
- Für die FuE-Maßnahmen: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen
Förderquote:
- Für die Investitionshilfe: wird noch festgelegt
- Für die FuE-Maßnahmen: Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 90 %, Gebietskörperschaften und gemeinnützigen Organisationen 80 %
Einreichungsfrist:
- Für die Investitionshilfe: Wird noch festgelegt
- Für die FuE-Maßnahmen: 18. Mai 2020
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