UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Luftfahrtanwendungen und individuelle Luftmobilitätslösungen

Das BMVI fördert verschiedenste Projekte zum Thema Flugtaxis und zivile unbemannte Luftfahrtsysteme und deren Einsatzmöglichkeiten.

Ziel des neuen Förderaufrufs ist es, die saubere, effiziente, sichere und smarte Mobilität durch innovative unbemannte Luftfahrtsysteme und individuelle Luftmobilitätslösungen voranzutreiben.

Insgesamt erfolgt die Förderung für drei verschiedene Kategorien:

A. Entwicklung und Erprobung innovativer Anwendungen für unbemannte Luftfahrtsysteme und individuelle Luftmobilitätslösungen (UAS, Flugtaxis). Mögliche Themen sind die Steuerung von UAS und ihre Vernetzung, der Betrieb von UAS und Flugtaxis bei Start und Landung, Air-Traffic-Management-Systeme, Einsatz von UAS und Flugtaxis für medizinische Zwecke und Drohnenabwehr.

B. Pilotvorhaben zur unbemannten Luftfahrt und innovativen Luftmobilität in den oben genannten Anwendungsbereichen. Die Pilotvorhaben sollen dabei sehr kurzfristig beginnen und schnelllaufend durchgeführt werden – die Vorhaben müssen bis zur 49. Kalenderwoche 2019 abgeschlossen werden.

C. Einführung und Erprobung innovativer, kommunaler Drohnen- und Luftmobilitätskonzepte zu den oben genannten Schwerpunkten. Die Beteiligung von Kommunen ist explizit erwünscht und auch in dieser Kategorie müssen die Vorhaben bis zur KW 49 2019 abgeschlossen sein.

Die Vorhaben sollen einen Beitrag für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für den Mehrwert innovativer Anwendungen der unbemannten Luftfahrt und individuellen Luftmobilität leisten. Zudem muss bei allen Projekten auch die Flugsicherheit und eine Luftraumintegration im Rahmen eines effizienten und wirksamen Luftraummanagements thematisiert werden.

Projekte in den Kategorien A und B sollen mindestens ein KMU/Startup einbeziehen, das auch wesentliche Projektbeiträge leistet.

Für die drei Förderkategorien bestehen unterschiedliche Förderobergrenzen: A – 3 Mio. €, B – 500.000 €, C – 100.000 €

Antragsteller:  Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Behörden, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich dazu gehöriger Betriebe mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)

Förderquote:  Unternehmen 25 bis 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %,

höchstens 75 % für das gesamte Konsortium

Einreichungsfrist: Kategorie A: 29.04.2019, Kategorien B und C: 27.03.2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

28.09.2023 | Top-Thema
Förderung nachhaltiger Batterieproduktion

Resilienz und Nachhaltigkeit des Ökosystems der Batteriezellfertigung

BEITRAG LESEN

22.09.2023 | Top-Thema
Förderung nichttechnischer, ökologischer Innovationen

Neuer Förderaufruf des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

BEITRAG LESEN

19.09.2023 | Top-Thema
Neue Richtlinie „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt“

Förderung von Maßnahmen zu Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.