Luftfahrtanwendungen und individuelle Luftmobilitätslösungen
Das BMVI fördert verschiedenste Projekte zum Thema Flugtaxis und zivile unbemannte Luftfahrtsysteme und deren Einsatzmöglichkeiten.
Ziel des neuen Förderaufrufs ist es, die saubere, effiziente, sichere und smarte Mobilität durch innovative unbemannte Luftfahrtsysteme und individuelle Luftmobilitätslösungen voranzutreiben.
Insgesamt erfolgt die Förderung für drei verschiedene Kategorien:
A. Entwicklung und Erprobung innovativer Anwendungen für unbemannte Luftfahrtsysteme und individuelle Luftmobilitätslösungen (UAS, Flugtaxis). Mögliche Themen sind die Steuerung von UAS und ihre Vernetzung, der Betrieb von UAS und Flugtaxis bei Start und Landung, Air-Traffic-Management-Systeme, Einsatz von UAS und Flugtaxis für medizinische Zwecke und Drohnenabwehr.
B. Pilotvorhaben zur unbemannten Luftfahrt und innovativen Luftmobilität in den oben genannten Anwendungsbereichen. Die Pilotvorhaben sollen dabei sehr kurzfristig beginnen und schnelllaufend durchgeführt werden – die Vorhaben müssen bis zur 49. Kalenderwoche 2019 abgeschlossen werden.
C. Einführung und Erprobung innovativer, kommunaler Drohnen- und Luftmobilitätskonzepte zu den oben genannten Schwerpunkten. Die Beteiligung von Kommunen ist explizit erwünscht und auch in dieser Kategorie müssen die Vorhaben bis zur KW 49 2019 abgeschlossen sein.
Die Vorhaben sollen einen Beitrag für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für den Mehrwert innovativer Anwendungen der unbemannten Luftfahrt und individuellen Luftmobilität leisten. Zudem muss bei allen Projekten auch die Flugsicherheit und eine Luftraumintegration im Rahmen eines effizienten und wirksamen Luftraummanagements thematisiert werden.
Projekte in den Kategorien A und B sollen mindestens ein KMU/Startup einbeziehen, das auch wesentliche Projektbeiträge leistet.
Für die drei Förderkategorien bestehen unterschiedliche Förderobergrenzen: A – 3 Mio. €, B – 500.000 €, C – 100.000 €
Antragsteller: Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Behörden, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich dazu gehöriger Betriebe mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
Förderquote: Unternehmen 25 bis 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %,
höchstens 75 % für das gesamte Konsortium
Einreichungsfrist: Kategorie A: 29.04.2019, Kategorien B und C: 27.03.2019
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de