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02103 / 789 06-0

Leitmarktwettbewerb Produktion.NRW

NRW: Innovative Projekte aus dem Bereich Maschinen- und Anlagenbau sowie Produktionstechnologie gesucht.

Mit dem aktuellen Leitmarktwettbewerb adressiert das Land Nordrhein-Westfalen innovative Kooperationsprojekte aus dem Bereich der industriellen Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung, die in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Themenschwerpunkte des Wettbewerbs sind „Industrie 4.0“ sowie „Effizienz in der Produktion“.

Mit dem Themenschwerpunkt „Industrie 4.0“ werden die folgenden Fragestellungen adressiert:

  • Vernetzte Produktionsstätten
  • Dynamische Engineering-Prozesse und Simulation von Prozessketten
  • Risikomanagement und Einführungsstrategien für den Mittelstand
  • Individualisierung von Produkten (Maschinen und Ausrüstungen)

Der Themenschwerpunkt „Effizienz in der Produktion“ umfasst einen breiten Ansatz, der sowohl effiziente Fertigungsverfahren als auch Produkte mit verbesserter Effizienz einschließt. In den beiden Bereichen stehen die folgenden Themen im Vordergrund:

  1. Effiziente Fertigungsverfahren
  • Ressourceneffiziente Fertigungsverfahren
  • Fertigungsverfahren für neue Werkstoffe/Materialverbünde
  • Prozesskettenoptimierung / -verkürzung
  1. Produkte mit verbesserter Effizienz
  • Flexible Gestaltung von effizienten Fertigungsprozessketten
  • Einfluss fertigungsbedingter Oberflächen- und Randzoneneigenschaften auf das Produktionsverhalten
  • Neue Kennwerte und Kennwertsysteme für Produkteigenschaften

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen bis zu 80 %, Forschungseinrichtungen bis zu 90 %

Einreichungsfrist: 04.09.2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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