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02103 / 789 06-0

Leitmarktwettbewerb Gesundheit

NRW: Förderung für innovative Dienstleistungen und digitale Prozesse in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein neues Themenfeld im Rahmen der Leitmarktwettbewerbe ausgeschrieben. Gefördert werden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen innovative Projekte der Informations- und Kommunikationstechnologien, die eine Steigerung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung ermöglichen. Ein praxisnaher Bezug zu Anwendern und Patienten ist dabei entscheidend für die Auswahl der Fördervorhaben. Es sollen vorrangig Projekte gefördert werden, die Innovationen für die stationäre Versorgung thematisieren, durch einen sektorübergreifenden Ansatz aber auch dazu beitragen, die ambulante Versorgung zu verbessern. Grundsätzlich sind unter dieser Prämisse keine weiteren thematischen Einschränkungen gegeben, allerdings sind einige Entwicklungsbereiche von besonderem Interesse. Hierzu zählen u. a.:

  • Elektronische Fallakten als gemeinsame Datenbasis der verschiedenen Sektoren
  • Anwendungen der Telematik und Telemedizin zur Unterstützung der stationären Versorgung
  • Anwendungen zur Verzahnung stationärer, ambulanter und rettungsdienstlicher Notfallstrukturen
  • Einrichtungsübergreifende prä- und poststationäre Behandlungskoordination und Patientinnen- und Patientenbetreuung inklusive Überleitungsmanagement
  • Methoden und IT-Werkzeuge zur Verbesserung der individuellen Pflegeplanung und Durchführung der Pflege
  • Informationssysteme zur transparenten Darstellung telemedizinischer Dienstleistungen und Produkte
  • Innovative Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte
  • Integration verschiedener Technologien in Systemlösungen, z. B. vernetzte OP-Technik (Stichwort „vernetzter Operationssaal“) oder Schnittstellenentwicklung zwischen Medizintechnik und telemedizinischen Anwendungen

Darüber hinaus sollen die Projekte, wenn möglich, den Transfer in die Regelversorgung durch eine frühzeitige Einbeziehung von Kostenträgern als wesentliche Zielsetzung verfolgen.

Gefördert werden vorrangig Verbundvorhaben, deren Partner entlang der Wertschöpfungskette tätig sind.

Antragsteller:   Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser, kulturelle Einrichtungen

Förderquote:   Unternehmen 50 bis 80 %; Forschungseinrichtungen 90 %

Einreichungsfrist:  05.02.2018 und 06.12.2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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