Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Bayern unterstützt die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
Durch Zuschüsse wird die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur oder öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur an neuen Standorten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation bezuschusst. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden, gefördert werden. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Ladestationen mit aus erneuerbaren Energien gewonnenem Strom betrieben werden müssen.
Es wird regelmäßige Förderaufrufe geben, von denen der erste am 1. September 2017 startet.
Antragsteller: natürliche und juristische Personen
Förderquote: 40 %
Einreichungsfrist: 27.10.2017
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de