Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (LifE)
NRW: LifE bietet Zuschüsse für Investitionen in Ladestationen.
Im Rahmen von LifE wird die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen mit einem oder mehreren Ladepunkten, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation gefördert. Neben verschiedenen Bedingungen muss der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom stammen (z. B. Grünstrom-Liefervertrag). Weiterhin ist es unabdingbar, dass die Ladestellen öffentlich zugänglich sind.
Gefördert werden u. a.:
- Ladesäule, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, abgesetzte Leistungseinheiten
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren
- Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Installation und Inbetriebnahme
- WLAN
- Netzanschluss bzw. Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
- Umspannstation
Das Programm bezuschusst sowohl Normalladepunkte mit Ladeleistungen bis einschließlich 22 Kilowatt und Schnellladepunkte mit Ladeleistungen von 100 bis einschließlich 150 Kilowatt. Die Förderung ist pro Ladepunkt (maximal 30.000 €), pro Netzanschluss (maximal 50.000 €) und pro Antragsteller (maximal 300.000 €) gedeckelt.
Antragsteller: Natürliche und juristische Personen
Förderquote: 40 %
Einreichungsfrist: Bis 30.06.2018
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de