Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Investitionen in die öffentlich zugängliche Normallage- und Schnellladeinfrastruktur werden gefördert.
Förderfähig ist die gesamte Ladeinfrastruktur (z. B. Ladesäule, Kabel, Leistungselektronik, Parkplatzmarkierungen und –sensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Tiefbau, Fundamente, WLAN etc.) einschließlich der Maßnahmen zum Netzanschluss. Bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts kann zudem auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung bestehender Ladeinfrastruktur gefördert werden.
Antragsteller: Alle natürlichen und juristischen Personen
Förderquote:
Normalladepunkte: bis 40 %, maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt
Schnellladepunkte: bis 40 %, maximal 30.000 Euro pro Ladepunkt
Netzanschluss: bis 40 %, maximal 5.000 Euro (50.000 Euro) bei Anschluss an das Niederspannungsnetz (Mittelspannungsnetz)
Einreichungsfrist: 30. Oktober 2017
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de