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02103 / 789 06-0

Künstliche Intelligenz in der Produktion

Die Produktionstechnik steht vor großen Herausforderungen. Es gibt einen Trend zur Individualisierung von Produkten und damit zu kleineren Losgrößen. Innovationszyklen und die Zeit von der Produktidee bis zum industriell hergestellten Produkt werden immer kürzer. Zur Erfüllung der Anforderungen spielt für die Produkthersteller – neben der Beherrschung der Produktionsprozesse – der Einsatz von modernen Produktionsanlagen eine entscheidende Rolle.

Hier können Industrie 4.0-Technologien, insbesondere Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI), eine große Unterstützung bieten.  

Gefördert werden kooperative, interdisziplinäre FuE-Vorhaben, die dazu beitragen, dass durch den Einsatz von KI-Technologien in und an Maschinen und Fertigungshilfsmitteln Verfahren der Fertigungstechnik nachweislich verbessert werden. Themenschwerpunkte sind z.B.

  • Steuerungs- und Regelungsstrukturen zur einfachen Integration von KI-Methoden,
  • Lernstrategien für die Maschinen und Befähigung der Bediener, diese zu bewerten und umzusetzen,
  • Strategien zur Sensorintegration in Maschinen und Fertigungshilfsmittel für die KI-Anwendung

Antragsteller:

  • Hochschulen,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Unternehmen (nur KMU)

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte).

Förderquote:

Unternehmen und wirtschaftliche Forschungseinrichtungen – bis zu 50%

Hochschulen und nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtungen – bis zu 100%

Einreichungsfrist:

2 stufiges Verfahren, Projektskizzen sind in der ersten Verfahrensstufe bis zum 10.02.2020 einzureichen.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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