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Künstliche Intelligenz für IT-Sicherheit

Gesucht werden Innovationen zum Einsatz maschineller Lernverfahren und KI für vernetzte IT-Systeme.

Gefördert wird anwendungsorientierte Erforschung und Entwicklung von IT-Sicherheitstechnologien und -verfahren auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI). Ziel ist es, die Forschung in den beiden Bereichen stärker miteinander zu verknüpfen. Die Lösungen und Verfahren sollen möglichst intuitiv benutzbar sein und in verschiedenen Anwendungskontexten Einsatz finden können.

Vorzugsweise sollen interdisziplinäre Verbünde gefördert werden, in begründeten Ausnahme­fällen auch Einzelvorhaben. Der Praxisbezug ist durch eine angemessene Beteiligung von Anwendern, wie beispielsweise Unternehmen, Sicherheitsbehörden oder Betreibern kritischer Infrastrukturen, in der Verbundstruktur sicherzustellen.

Themen des Förderaufrufs sind:

  • KI-gestützte IT-Sicherheitslösungen bei begrenzten Ressourcen – z. B. selbstlernende Sicherheitssysteme, die auf Basis kleinerer Datenmengen, wie sie in der Praxis von KMU vorhanden sind, gute Angriffserkennungsraten liefern
  • KI-gestützte IT-Sicherheitslösungen für Netzwerksicherheit – z. B. Lösungen, die in der Lage sind, aus heterogenen, verteilt vorliegenden Datenmengen Aussagen zur Bedrohungslage abzuleiten
  • Weiterentwicklung KI-gestützter IT-Sicherheitslösungen – z. B. neue Ansätze zur Erzeugung synthetischer Trainingsdaten zur Verbesserung der Entscheidungsqualität selbstlernender IT-Sicherheitssysteme

Antragsteller: Unternehmen, staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit FuE-Interesse. Die Beteiligung von Start-ups, KMU sowie mittelständischen Unternehmen wird ausdrücklich erwünscht und bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.

Förderquote: Unternehmen bis 50 %, Einrichtungen der nicht wirtschaftlichen Tätigkeit bis zu 100 %

Einreichungsfrist: zweistufiges Verfahren, Projektskizzen sind bis zum 29. März 2019 einzureichen

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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