„Kommunen innovativ“ stärkt die Daseinsvorsorge
Von der Fördermaßnahme angesprochen sind Kommunen, die aufgrund des strukturellen Wandels vor besonderen Herausforderungen stehen. In dem Programm „Kommunen innovativ“ sollen Kommunen als Initiatoren, Partner und Anwender von Forschung, Entwicklung und Innovation mit wissenschaftlichen Einrichtungen zusammenarbeiten.
Ziel sind anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die die Stärkung der Daseinsvorsorge mit nachhaltigen Entwicklungen bspw. zur Kreislaufwirtschaft, Energie- und Ressourceneffizienz oder Klimaschutzverbesserungen verknüpfen.
Projektthemen können folgende Bereiche abdecken:
- Planung und Management, neue Finanzierungs-, Organisations- und Geschäftsmodelle für die Sicherung und Entwicklung von Angeboten der Daseinsvorsorge
- Nachhaltige Wertschöpfungsmöglichkeiten für strukturschwache Regionen
- Digitalisierung und neue Formen der Daseinsvorsorge für digitale Lebens- und Arbeitswelten im strategischen Umgang mit Onlinehandel und veränderten Logistikketten
- Ko-Produktion und Kooperation in Netzwerken aus öffentlich, wirtschaftlich und zivilgesellschaftlich Tätigen, Bürgerbeteiligung und Bürgeraktivierung.
- Nachhaltige Siedlungsentwicklung, kommunenübergreifende, regionale Konzepte
- Neue Ansätze für Eigentums- und Nutzungsstrukturen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, z. B. sozialgerechte Land- und Bodennutzung, Stärkung genossenschaftlicher Eigentumskonzepte, Sharing-Modelle.
- Untersuchung von rechtlichen Regelungen und Standards für Angebote der Daseinsvorsorge.
Antragsteller: Bei Einzelprojekten sind Kommunen (Gemeinden, Landkreise, Städte bis max. 100.000 Einwohner) und Zusammenschlüsse von Kommunen, Betrieben, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen, die zu 100 % in kommunaler Trägerschaft stehen, antragsberechtigt; hier muss ein wissenschaftlicher Partner mindestens im Auftrag eingebunden sein;
In Verbundprojekten sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) –, Hochschulen, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen sowie weitere Einrichtungen wie z. B. Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und Verbände antragsberechtigt.
Kommunen in strukturschwachen Regionen sind besonders zur Abgabe einer Projektskizze aufgerufen.
Förderhöhe: max. 1 Mio. € im Verbund, Förderquote 90-100 % für Kommunen, 50 % für die gewerbliche Wirtschaft, 100 % für Forschungseinrichtungen.
Einreichungsfrist: zweistufiges Antragsverfahren mit Projektskizze und Antrag, Einreichung der Skizze bis zum 30.6.2020
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de