Kommunalrichtlinie
Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert mit der aktuellen Kommunalrichtlinie eine Reihe investiver und nichtinvestiver Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes. Im Einzelnen sind die folgenden Förderschwerpunkte angesprochen:
- Fokusberatung Klimaschutz durch externe Dienstleister
- Implementierung von Energiemanagementsystemen
- Implementierung von Umweltmanagementsystemen
- Einführung von Energiesparmodellen
- Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
- Durchführung von Potenzialstudien durch externe Dienstleister
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement (einschließlich Förderung von Klimaschutzmanagern und Umsetzung von ausgewählten investiven Maßnahmen)
- Investitionen in hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen
- Investitionen in hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
- Investitionen in raumlufttechnische Anlagen
- Investitionen in Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität (Mobilitätsstationen, Verbesserung des Radverkehrs, Intelligente Verkehrssteuerung)
- Investive Maßnahmen zur Abfallentsorgung
- Investive Maßnahmen an Kläranlagen
- Investive Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung
- Investitionen und Optimierungsdienstleistungen für Rechenzentren
- Weitere Investive Maßnahmen für den Klimaschutz
Antragsteller: Kommunen, Unternehmen mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung, öffentliche gemeinnützige Einrichtungen, Einrichtungen mit Körperschaftsstatus sowie weitere, speziell für die einzelnen Förderschwerpunkte zugelassene, Einrichtungen.
Förderquote: 20 – 65 % in Abhängigkeit vom jeweiligen Förderschwerpunkt; für finanzschwache Kommunen kann ggf. eine höhere Förderquote gewährt werden.
Einreichungsfrist: zweimal jährlich, jeweils zum 31. März und 30. September
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de