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Kommunalrichtlinie

Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert mit der aktuellen Kommunalrichtlinie eine Reihe investiver und nichtinvestiver Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes. Im Einzelnen sind die folgenden Förderschwerpunkte angesprochen:

  • Fokusberatung Klimaschutz durch externe Dienstleister
  • Implementierung von Energiemanagementsystemen
  • Implementierung von Umweltmanagementsystemen
  • Einführung von Energiesparmodellen
  • Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
  • Durchführung von Potenzialstudien durch externe Dienstleister
  • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement (einschließlich Förderung von Klimaschutzmanagern und Umsetzung von ausgewählten investiven Maßnahmen)
  • Investitionen in hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen
  • Investitionen in hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Investitionen in raumlufttechnische Anlagen
  • Investitionen in Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität (Mobilitätsstationen, Verbesserung des Radverkehrs, Intelligente Verkehrssteuerung)
  • Investive Maßnahmen zur Abfallentsorgung
  • Investive Maßnahmen an Kläranlagen
  • Investive Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung
  • Investitionen und Optimierungsdienstleistungen für Rechenzentren
  • Weitere Investive Maßnahmen für den Klimaschutz

Antragsteller: Kommunen, Unternehmen mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung, öffentliche gemeinnützige Einrichtungen, Einrichtungen mit Körperschaftsstatus sowie weitere, speziell für die einzelnen Förderschwerpunkte zugelassene, Einrichtungen.

Förderquote: 20 – 65 % in Abhängigkeit vom jeweiligen Förderschwerpunkt; für finanzschwache Kommunen kann ggf. eine höhere Förderquote gewährt werden.

Einreichungsfrist: zweimal jährlich, jeweils zum 31. März und 30. September

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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