KommunalerKlimaschutz.NRW
NRW: Die Umsetzung von Maßnahmen aus kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten wird gefördert.
Zielsetzung des aktuellen Förderaufrufs der Landesregierung ist es, die Kommunen auf Grundlage ihrer Klimakonzepte bei einer beispielhaften Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu unterstützen. Förderfähig sind:
Investive Maßnahmen, die einem über die Nationale Klimaschutzinitiative geförderten Klimakonzept oder einem hiermit vergleichbaren Konzept entstammen oder sich daraus ableiten lassen,
Nicht-investive Maßnahmen, die darauf abzielen,
- die Umsetzung der o. g. investiven Maßnahmen vorzubereiten,
- die Umsetzung der o. g. investiven Maßnahmen zu begleiten,
- kommunale Akteure für den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu sensibilisieren und ihre Handlungsbereitschaft zu erhöhen.
Hierbei stehen die folgenden Förderbereiche im Fokus:
Allgemeiner Förderbereich:
- Klimagerechte Quartiers-, Stadt- und Regionalentwicklung
- Gebäude und Anlagen (inklusive Straßenbeleuchtung)
- Versorgung und Entsorgung
- Mobilität
- Personal und Organisation
- Kommunikation, Kooperation und Partizipation
- Klimaneutrale Kommunalverwaltung
Besonderer Förderbereich: Emissionsfreie Innenstadt
Antragsteller: Gemeinde und Städte, Zusammenschlüsse von Kommunen, Kreise; als Projektpartner kommen zudem Unternehmen, kommunale Eigenbetriebe, Beratungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände und Kammern sowie gemeinnützige Einrichtungen infrage
Förderquote: Kommunen und vergleichbare Einrichtungen bis zu 90 %
Einreichungsfrist: 22.06.2017
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.