Europäisches KMU-Instrument
EU: Förderung der Weiterentwicklung und Kommerzialisierung bahnbrechender Neuentwicklungen
Das Förderinstrument als Teil des EU-Forschungsrahmenprogramms „Horizon 2020“ ist speziell an hochinnovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet, die eine bahnbrechende Neuentwicklung in den Markt einführen und kommerzialisieren möchten. Es ist in drei Phasen gegliedert, in denen eine umfassende und aufeinander aufbauende Unterstützung der Aktivitäten des KMU stattfindet.
Phase 1: Machbarkeit (von der Idee zum Konzept)
Phase 2: Umsetzung (Forschung, Entwicklung und Demonstration)
Phase 3: Markteinführung (Kommerzialisierung des neuen Verfahrens/Produkts)
Antragsteller: Kleine und Mittlere Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder assoziierten Staat; auch Einzelunternehmen können einen Antrag stellen – die Bildung von Konsortien ist nicht notwendig.
Förderquote:
- Machbarkeit (Phase 1): Pauschale von 50.000 €
- Umsetzung (Phase 2): 70-100 % der bemessungsfähigen Kosten
- Markteinführung (Phase 3): keine direkte Förderung, jedoch erleichterter Zugang zu Finanzierungsinstrumenten (Kredite, Bürgschaften, Risikokapital)
Einreichungsfrist:
Noch verbleibende Einreichungsfristen für 2017:
Phase 1: 09.11.2017
Phase 2: 18.10.2017
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de