UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Europäisches KMU-Instrument

EU: Förderung der Weiterentwicklung und Kommerzialisierung bahnbrechender Neuentwicklungen

Das Förderinstrument als Teil des EU-Forschungsrahmenprogramms „Horizon 2020“ ist speziell an hochinnovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet, die eine bahnbrechende Neuentwicklung in den Markt einführen und kommerzialisieren möchten. Es ist in drei Phasen gegliedert, in denen eine umfassende und aufeinander aufbauende Unterstützung der Aktivitäten des KMU stattfindet.

Phase 1: Machbarkeit (von der Idee zum Konzept)

Phase 2: Umsetzung (Forschung, Entwicklung und Demonstration)

Phase 3: Markteinführung (Kommerzialisierung des neuen Verfahrens/Produkts)

Antragsteller: Kleine und Mittlere Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder assoziierten Staat; auch Einzelunternehmen können einen Antrag stellen – die Bildung von Konsortien ist nicht notwendig.

Förderquote:

  • Machbarkeit (Phase 1): Pauschale von 50.000 €
  • Umsetzung (Phase 2): 70-100 % der bemessungsfähigen Kosten
  • Markteinführung (Phase 3): keine direkte Förderung, jedoch erleichterter Zugang zu Finanzierungsinstrumenten (Kredite, Bürgschaften, Risikokapital)

Einreichungsfrist:

Noch verbleibende Einreichungsfristen für 2017:

Phase 1: 09.11.2017

Phase 2: 18.10.2017

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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